ALLGEMEINE VERKAUFS-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Anwendbarkeit
Diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen sind für die Firma OPTOSOL, Chemische Produkte GmbH in Miesbach maßgebend. Mit Auftragserteilung werden diese Geschäftsbedingungen vorbehaltslos anerkannt. Diese Bedingungen gelten auch für künftige Geschäfte, bei denen sich der Lieferer nichtausdrücklich auf sie beruft. Abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie vom Lieferer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

2. Angebote und Preise
Die Angebote und Preise sind freibleibend. Sämtliche Preise verstehen sich unfrei ab Werk in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Besondere Abmachungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. Der Lieferer ist bei Abschlussaufträgen nicht an zuvor vereinbarte Preise gebunden. Bei Dispositionsaufträgen werden die anteiligen Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt.

3. Lieferfrist und -menge
Die Lieferzeiten, welche von uns angegeben werden, sind unverbindlich. Sie geben nur den voraussichtlichen Versandtag an und berechtigen im Fall einer Verzögerung weder zum Rücktritt vom Auftrag noch zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Teillieferungen sind zulässig; der Lieferer behält sich vor, die Lieferung über oder unter den bestellten Mengen vorzunehmen, und zwar +/- 10% der Auftragsmenge.

4. Versand
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Auch bei frachtfreier Lieferung geht die Gefahr mit der Absendung bzw. beim Verlassen unseres Werkes auf den Kunden über. Werden auf Wunsch des Kunden Waren nicht ausgeliefert oder befindet sich dieser in Annahmeverzug, so geht die Gefahr mit der Einlagerung in unserem Lager oder in ein Lager einer mit uns zusammenarbeitenden Spedition auf den Kunden über. Die Wahl der günstigsten Versandart bleibt uns überlassen. Mehrkosten für Eil- und Expresszustellungen werden gesondert berechnet. Zustellgebühren für Paketsendungen, Rollgelder für Stückgut und Speditionssammelgut gehen stets zu Lasten des Käufers. Etwaige Transportschäden hat der Käufer unmittelbar mit dem Transportunternehmen abzuwickeln. Die Lieferung erfolgt nur zu unseren am Tage der Absendung gültigen Bedingungen.

5. Beanstandungen und Mängelrügen
Beanstandungen, die auf ein Verschulden unsererseits zurückzuführen sind, müssen spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich an uns gerichtet werden. Etwaige Rücksendung darf nur mit unserer schriftlichen Einverständniserklärung erfolgen. Die beanstandeten Erzeugnisse sind mit Lieferschein an uns spesenfrei einzusenden. Das Risiko, dass unsere Präparate infolge falscher und zu langer Lagerung Schaden nehmen, geht zu Lasten des Käufers. Unsere Haftung für verdeckte Mängel richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB und HGB, wobei diese Mängel uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen sind. Ansprüche aus solchen Mängeln können im übrigen nur erhoben werden, wenn der Käufer den Nachweis für die einwandfreie Lagerung und die sachgemäße Aufbewahrung der gelieferten Artikel führt. Im Falle berechtigter Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl kostenfreien Ersatz mit erneuter Lieferfrist oder nehmen die von uns gelieferte Ware gegen Gutschrift auf dem bei uns geführten Käuferkonto zurück. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Für Folgeschäden haften wir nicht.

6. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen grundsätzlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Lieferungen getilgt hat, gleichgültig ob der Kaufpreis für bestimmte, vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen, bezahlt wurde. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere gesamte Saldoforderung. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung an Dritte ist ausgeschlossen. Pfändungen oder andere Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte sind uns sofort durch Einschreibebrief mitzuteilen. Diese genannten Vorbehalte schließen nicht aus, dass der Käufer die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern darf. Das Recht zum Weiterverkauf endigt jedoch, sobald der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Käufers eintritt. Im Falle der Geschäftsveräußerung an einen Dritte oder Verpachtung, verpflichtet sich der Käufer, diese Änderungen sofort zu melden.

7. Wiederverkauf
Die in unserer Preisliste als Originalpackung geführten Produkte dürfen nur im ganzen und nur mit Originalitätsverschluß weiterveräußert werden. Der Verkauf unserer Produkte in das Ausland einschließlich der Freihafengebiete, bedarf unserer vorherigen Zustimmung.

8. Zahlungsbedingungen
Rechnungen werden am Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Wenn nichts anderes vereinbart ist, beträgt das Zahlungsziel 30 Tage nach Rechnungsdatum. Innerhalb 30 Tagen erfolgt die Zahlung rein netto. Skonto wird gewährt: 3% bei Vorauszahlung, Nachnahme oder im Banklastschriftverfahren (innerhalb 8 Tagen). 2 % bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Das Skonto wird jeweils auf den Warenwert, ausschließlich der Nebenkosten gewährt. Eine Skontierung ist nur zulässig, wenn alle sonst fälligen Rechnungen bezahlt sind. Der vereinbarte Kaufpreis hat zum vereinbarten Zahlungstermin in bar, mittels Banküberweisung oder Banklastschriftverfahren zu erfolgen. Eine Einbehaltung von Zahlungen wegen nichtanerkannter Mangelrügen, die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen, sowie unberechtigte Abzüge jeglicher Art sind unzulässig. Bei Annahme von Schecks gilt die Zahlung erst mit der Einlösung als erfüllt. Wechselzahlungen werden nicht angenommen. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich zunächst auf die Zinsen und Kosten und dann auf die jeweils ältesten Forderungen verrechnet. Anderslautende Anweisungen des Käufers sind unwirksam. Ist der Kunde mit der Zahlung einer fälligen Rechnung in Verzug, wird ein Scheck nicht ordnungsgemäß eingelöst, oder erfolgt kein Ausgleich im Banklastschriftverfahren oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine Verschlechterung ein, werden alle weiteren uns gegen die Käufer noch zustehenden Forderungen einschließlich aller Scheckverbindlichkeiten zur sofortigen Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug steht uns ab Fälligkeit das Recht zu, ohne besondere Inverzugsetzung Zinsen in Höhe der uns selbst zu zahlenden Bankzinsen einschließlich sämtlicher sonst etwa von der Bank berechneten Spesen und Vergütungen, mindestens jedoch 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen.

9. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Miesbach.

10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus den Lieferverträgen oder damit in Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen ist für beide Teile das Amtsgericht Miesbach bzw. das Landgericht München zuständig.

11. Auslandslieferungen
Für Exportlieferungen gelten grundsätzlich alle vorstehenden Bedingungen, insbesondere gilt Deutsches Recht als vereinbart. Der Abnehmer verpflichtet sich jetzt schon, in jedem Verzugsfalle alle hieraus entstehenden Kosten und Zinsen zu zahlen. Abweichungen von diesen Bedingungen müssen schriftlich bestätigt werden.

12. Verbindlichkeiten des Vertrages
Auch bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsabreden oder Bedingungen bleibt der Vertrag zwischen Lieferer und Besteller in seinen Teilen verbindlich.

Stand: 02/2002

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